Kletterkonzeptionen
Um die Felsbiotope vor problematischen Belastungen zu schützen, oder bereits eingetretene Schäden zu beheben, kann es notwendig sein, das Klettern durch Kletterkonzeptionen zu regeln. In den meisten Klettergebieten Deutschlands sind solche Kletterkonzeptionen bereits entwickelt und umgesetzt worden. Kletterverbände, Behörden und Naturschutzverbände arbeiten hier Hand in Hand.
Durch die vertragliche Vereinbarung in Form einer freiwilligen Vereinbarung, ist die Akzeptanz der notwendigen Maßnahmen seitens der Aktiven sehr hoch. Auch die Entlastung der Behörden und damit die Kostenersparnis sowie die Flexibilität sprechen für diese Verfahrensweise. Führt die Erfolgskontrolle zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, so kann die vereinbarte Regelung ohne großen organisatorischen und finanziellen Aufwand abgeändert werden.
Ein Teil der Kletterfelsen in Deutschland liegt in Naturschutzgebieten und Nationalparks. Dort müssen die zu erarbeitenden Regelungen mit den für das jeweilige Gebiet gültigen Schutzzielen in Einklang stehen. Im Idealfall werden die von den Behörden gemeinsam mit den Kletter- und Naturschutzverbänden erarbeiteten Konzeptionen zum Bestandteil der jeweiligen Verordnung.
Grundprinzipien der Kletterkonzeptionen
Beispiel für eine gebietsspezifische Kletterregelung. Auszüge aus der "Kletterkonzeption Pegnitztal"