Differenzierte Kletterregelung
In populären außeralpinen Klettergebieten mit einer hohen Belastung der Felsbiotope ist unter Umständen eine differenzierte Regelung zu Umfang und Art der klettersportlichen Nutzung notwendig. Regionale Kletterregeln, wie z. B. die in der Sächsischen Schweiz, unterstützen das Schutzkonzept und tragen zum naturschonenden Verhalten der Kletterer bei. Eine Vielzahl von Verfahren hat sich in den verschiedenen Gebieten bewährt. Sie orientieren sich an der naturräumlichen Struktur, an der Schutzwürdigkeit und am Ausmaß der Nutzung.
Als Beispiel für ein erfolgreich praktiziertes Regelungsverfahren wird das im Nördlichen Frankenjura entwickelte Dreizonenkonzept vorgestellt.
Zone 1 Ruhezone
Es dürfen weder Neutouren eröffnet noch alte Wege beklettert werden.
Zone 2 Vorrangzone Naturschutz
Klettern im bisherigen Umfang bis zu den Umlenkhaken erlaubt, aber keine Erstbegehungen.
Zone 3 Vorrangzone Klettern
Erstbegehungen mit Umlenkhaken außerhalb der Vegetationszone möglich.