Sperrungen wegen Vogelbrut
Um Störungen von Felsbrütern, wie dem Wanderfalken oder dem Uhu, durch Kletterer zu verhindern, werden die Brutfelsen im Frühjahr und Frühsommer befristet gesperrt. Eine Maßnahme, die bei Kletterern auf große Akzeptanz stößt. Bewusste Übertretungen kommen praktisch nicht vor. Die positiven Entwicklungen, zum Beispiel bei der Wanderfalkenpopulation, unterstreichen dies.
Bild links: Wanderfalkenküken im Horst
In vielen Klettergebieten arbeiten Vogelschützer und Arbeitskreise Klettern und Naturschutz seit Jahren eng und vertrauensvoll zusammen. So
können befristete Felssperrungen äußerst flexibel gehandhabt werden. Im Idealfall wird die Sperrung nicht streng nach dem Kalender gehandhabt, sondern aufgehoben, sobald eine Brut abgebrochen oder erfolgreich abgeschlossen wurde.
Kletterer bringen sich auch aktiv beim Vogelschutz ein, indem sie Bewachungsaktionen durchführen, bei Beringungsaktionen mithelfen und die Beschilderung der Felsen übernehmen.
Bild rechts: Vogelbrut-Schild am Fels. Die Sperrzeit kann von Gebiet zu Gebiet variieren.